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Prüfung der Nebenkostenabrechnung

Wir prüfen Ihre Nebenkostenabrechnung sorgfältig auf formale Fehler, unzulässige Kosten und Abweichungen vom tatsächlichen Verbrauch. So stellen wir sicher, dass Sie nur zahlen, was rechtlich korrekt und nachvollziehbar ist.


Die Nebenkostenabrechnung sorgt bei vielen Mietern jedes Jahr für Unsicherheit und Fragen. Oft sind die Abrechnungen komplex, fehlerhaft oder enthalten nicht umlagefähige Kosten. Mit einer systematischen Prüfung stellen Sie sicher, dass Sie nur das zahlen, was tatsächlich korrekt und rechtlich zulässig ist.


1. Formale Prüfung

  • Stimmt der Abrechnungszeitraum (max. 12 Monate, Beginn und Ende klar angegeben)?
  • Wurde die Abrechnung rechtzeitig zugestellt (spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums)?
  • Sind Ihr Name, Adresse, Wohnung und Vertragsdaten korrekt angegeben?

2. Abgleich mit dem Mietvertrag

  • Sind nur die Nebenkostenarten abgerechnet, die im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart sind?
  • Wurden umlagefähige Kosten (z. B. Hausmeister, Grundsteuer, Müllabfuhr) korrekt berücksichtigt?
  • Sind nicht umlagefähige Kosten ausgeschlossen (z. B. Instandhaltungen, Verwaltungskosten, Reparaturen)?

3. Verbrauchsabrechnung prüfen

  • Wurden Zählerstände für Wasser, Heizung, Strom korrekt erfasst und abgerechnet?
  • Sind Ablesewerte nachvollziehbar dokumentiert (Ablesebeleg, Abrechnungsprotokoll)?
  • Stimmen die Verteilerschlüssel (z. B. nach m², Personenanzahl, Verbrauch) mit dem Mietvertrag überein?

4. Einzelpositionen kontrollieren

  • Vergleich mit Vorjahr: Sind Kostensteigerungen plausibel oder auffällig hoch?
  • Sind Hausmeisterkosten korrekt (keine Reparaturen oder Verwaltung enthalten)?
  • Wurden Versicherungen nur anteilig (z. B. Gebäudeversicherung) und nicht vollständig auf Mieter umgelegt?

5. Gesamtsumme nachvollziehen

  • Stimmen die Vorauszahlungen, die Sie monatlich geleistet haben, mit der Abrechnung überein?
  • Ergibt sich eine Nachzahlung oder ein Guthaben, das rechnerisch nachvollziehbar ist?

6. Fristen beachten

  • Haben Sie bei Fehlern 12 Monate Zeit, um Einwendungen gegen die Abrechnung zu erheben?


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